Eindrücke von der Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst am 5. Dezember 2020 in Bonn.
Wie Ihr wisst versuchen wir seit einiger Zeit intensiver mit der VG Bild-Kunst zu arbeiten, um die Bedingungen für alle urhebend Schaffenden in der Animationsfilmbranche zu verbessern und auch der VG Bild-Kunst ein besseres Rüstzug für den Umgang mit Animationsfilmprojekten an die Hand zu geben.
Am 5. Dezember 2020 fand die ordentliche Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst in Bonn sowohl als Präsenzveranstaltung als auch digital statt. Udo Beissel war im Auftrag der AG Animationsfilm in Bonn.
Hier ein kurzer Abriss der wichtigsten Punkte für Euch:
- Wirklich allen 22 Anträgen wurde mit großen Mehrheiten aus allen drei Berufsgruppen entsprochen. Anträge werden offensichtlich im Vorfeld so gut kommuniziert und präsentiert werden, dass sie durchkommen. Bis zur nächsten BV im April 2021 sollten wir einen guten Antrag mit unsere Anliegen kommunizieren z.B. zur Erhöhung der Punktzahl im Bewertungssystem für TV-Serien oder an Reformen zum Procedere bei der Eintreibung und Abrechnung internationaler Ansprüche.
- Übertragung der Stimmen wichtig: Berufsgruppe III (dort wo auch die Animation eingeordnet wird) hätte besser als jetzt vertreten sein könnte. Sie hatte nämlich „nur“ 2407 Stimmen insgesamt. Entsprechend wenige Anträge waren es dann auch, welch die Interessen der BG III spiegelten. Unverständlich eigentlich, denn viele würden von mehr Wissen um die Sache und mehr Durchschlagskraft ihres Verbands profitieren. Wenn wir mit unseren Transparenz- und Aufklärungsbemühungen Erfolg haben, könnte wir daran was ändern. Die AG-Animationsfilm könnte ein schönes Gewicht bekommen.
- Bis zum Inkrafttreten der jahrelang diskutierten EU-Urheberrechtsreform ab Sommer 2021 wird es noch Abstimmungen auf nationaler Ebene geben. Diese Reform wird für viele Jahre relevant bleiben und entscheidende Details für Vergütungsansprüche und deren Höhe festlegen. Auch für unsere Branche, die sich weiter global und noch weiter ins Netz ausbreiten wird. Es muss wohl da insofern noch Einflussmöglichkeiten auf politischer Ebene geben, indem man Kontakt zu den jeweils regionalen Arbeitsgruppen einer Partei Kontakt aufnimmt und seine Meinung kundtut. Das sollten wir mal recherchieren, was da wo geht. Dabei geht es als Beispiel um sowas wie die genaue Definition von sog. Bagatellschranken, der genauen Formulierung der urheberrechtlichen Haftung von Plattformbetreibern oder gar Direktvergütungsansprüche von Urhebern, denen der Gesetzgeber – so unliebsam sie seitens der Plattformbetreiber sind – geneigt gegenüber stehen sollen, wie es heißt. Und die würden ja dann in Vertretung von der Bildkunst wahrgenommen und verteilt.
Zur Stimmenübertragung:
Als Mitglieder der VG Bild-Kunst könnt Ihr für die nächste Abstimmung ein Formular der Stimmübertragung auf die AG Animationsfilm ausfüllen, sofern ihr nicht selbst dabei sein. Ihr könnt es auch gern auch an Freunde und Bekannte weitergeben, die Mitglied in der VG Bild-Kunst sind und ihre Stimme der AG Animationsfilm übertragen möchten. Das hilft die Animation innerhalb der Mitglieder der Verwertungsgesellschaft zu stärken und unsere Interessen besser durchzusetzen. Denn im Vergleich zu den Fotografen oder Illustratoren sind wir „noch“ eine kleine Gruppe. Um so mehr müssen wir Stärke zeigen und möglichst viele Stimmen mobilisieren. Das gilt auch für alle weiteren Versammlungen und Verfahren in den nächsten Jahren.