Das Filmfördergesetz (FFG) wird überarbeitet und 2021 in einer neuen Form aufgelegt. Verbände der Film- und Fernsehbranche haben die Möglichkeit, ihre Änderungsvorschläge gegenüber der Beauftragten für Kultur und Medien, Monika Grütters, einzureichen. Die AG Animationsfilm liefert dazu ebenfalls eine Stellungnahme mit Forderungen und Änderungsvorschlägen, die ihr hier einsehen könnt.
Stellungnahme AG Animationsfilm zum FFG vom_29.04.2019
Unsere Forderungen richten sich vor allem auf Verbesserungen im Kurzfilmbereich und die Stärkung der Animationsfilmförderung für Filmemacher*innen und für Produzent*innen. Wichtig ist uns aber auch eine geschlechterparitätische Besetzung der Gremien und Ausschüsse.
Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage der Filmförderung durch die Filmförderanstalt (FFA). Es beruht auf dem solidarischen Grundgedanken, dass alle Branchenbereiche, die das Produkt „Film“ verwerten, einen angemessenen Beitrag zur Erhaltung und Förderung des deutschen Films zu leisten haben. Das FFG legt die Parameter der Filmabgabe fest und regelt die Voraussetzungen und Verfahren der Förderungsvergabe. Ziel ist es, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut zu stärken.