Ausgangssituation

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bereiten derzeit die Verhandlungen für ein transatlantisches Freihandelsabkommen vor. Die EU-Kommission hat am 13. März 2013 ihren Mandatsentwurf zur Aufnahme der Gespräche vorgelegt. Dieser Mandatsentwurf sieht vor, die bisher in den internationalen Handelsabkommen festgelegte Ausnahme für die Bereiche Kultur und Medien aufzuheben.

Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union hatten beabsichtigt, das Verhandlungsmandat am 17. und 18. April 2013 zu beschließen. Nach Intervention des Europäischen Parlaments steht die Entscheidung der Wirtschaftsminister nun für den 14. Juni 2013 an.

Der bisherige Mandatsentwurf bezieht sich allein auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) ohne Rücksicht auf die mit der Unterzeichnung des UNESCO-Abkommens zur kulturellen Vielfalt eingegangenen Verpflichtungen, welches von den USA weder unterzeichnet, noch ratifiziert wurde.

Außer Acht gelassen wurde, dass an einige Güter und Dienstleistungen in Europa kulturelle Ansprüche gestellt werden, die in den USA so nicht gesehen werden. Im Mandatsentwurf der Kommission steht nur ein einziger missverständlicher Satz, der sich auf die Kultur und den audiovisuellen Sektor bezieht. Weder die Möglichkeit der Kulturförderung als auch die Sonderregelungen für Rundfunk und Telemedien – geschweige denn ihr dynamische Weiterentwicklung angesichts fortschreitender Digitalisierung – können damit ausreichend sichergestellt werden.

Dies widerspricht auch klar dem bisherigen europäischen Grundkonsens, Kulturgüter nicht allein den Gesetzen des Marktes zu überlassen, so ist das duale Rundfunksystem mit dem Nebeneinander aus öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern europarechtlich ausdrücklich in einer Erklärung zum Vertrag von Amsterdam verankert.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie im Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) ist klar festgelegt, dass die Länder die Medien- und Kulturpolitik sowohl innerstaatlich als auch auf europäischer Ebene bestimmen. Das Lindauer Abkommen von 1957 stellt zudem klar, dass die Bundesregierung völkerrechtliche Verträge, die ausschließlich Landeskompetenzen betreffen, nur mit vorherigem Einverständnis der Länder schließt.

(Auszug aus dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – kompletter Artikel)

CineRegio schreibt im Communiqué de presse, Cannes, 23 May 2013 dazu kritisch:

No more territorialisation?
No more Regional Funds!

Cine-­‐Regio has expressed surprise and concern about the content of the new draft Cinema Communication and it is frustrated by the lack of action from most Member States, which risks a serious loss of influence over future film policies at European, national and regional level. Gesamter Artikel

 

Statement der Allianz Deutscher Produzenten:

Kulturminister fordern Ausnahme für den Bereich der audiovisuellen Dienstleistungen

Berlin, 17. Mai 2013 – Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. unterstützt den Brief, den 15 Kulturminister europäischer Mitgliedsstaaten am 13. Mai an Jimmy Deenihan, den Kulturminister Irlands, das derzeit die Ratspräsidentschaft innehat, geschrieben haben. Sie begrüßt außerordentlich, dass Herr Staatsminister Bernd Neumann die Liste der Unterzeichner anführt. Gesamter Artikel