Seit über einem Jahr sind die Verbände der Filmwirtschaft mit den Koalitionsparteien und dem BKM in Gesprächen zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes, das 2021 in Kraft treten sollte.
Doch nun ist klar, dass sich das Novellierungsverfahren für ein neues Filmförderungsgesetz nicht wie geplant fortführen lässt. Zum einen sind wichtige Gesprächsrunden und Anhörungen zum FFFG mit der Staatsministerin und Parteien ausgefallen, zum anderen müssen die derzeit noch unabsehbaren mittel- und langfristigen Folgen der Corona-Pandemie in einem neuen Gesetz Berücksichtigung finden. Daher soll das geltende FFG (Stand 2017) zunächst – mit lediglich „zwingend erforderlichen“ Änderungen verlängert werden.
Die AG Animationsfilm hat sich an dem Verfahren zur Novellierung des FFG intensiv beteiligt. Unsere Stellungnahme vom 29.April 2019 könnt ihr hier nachlesen. Stellungnahme AG Animationsfilm_FFG2021
Das BKM hat anhand der Stellungnahmen und Anhörungen mit den Verbänden eine überarbeitete Version des FFG geschrieben, anhand derer wir gerade an einer weiteren Stellungnahme in Bezug auf die Berücksichtigung von Punkten die für die Animationsfilmbranche relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel die Anpassung der Kurzfilmförderung und der Zugang zu Referenzpunkten, die Forderung auch Menschen aus der Animation in Gremien der FFA einzusetzen, die ersatzlose Abschaffung der BAFA und die Änderung der Zugangskriterien für Animationsprojekte zum DFFF2 und dem German Motion Picture Fund .
Mehr zur Aussetzung des Novellierungsverfahren findet ihr hier.